Unter einem Hypothekarkredit versteht man einen Kredit, bei dem als Sicherheit eine Hypothek auf ein Grundstück (bebaut oder unbebaut), oder eine Wohnung vereinbart wird. Somit sichert der Schuldner dem Gläubiger eine Hypothek auf sein Grundstück zu, die ein Recht verbrieft, mit dem der Gläubiger das jeweilige Grundstück, Wohnung verwerten kann, falls der Schuldner sienen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Gläubiger hat dann nämlich das Recht, die jeweilige Immobilie zu veräußern oder anderweitig zu verwerten und aus den Erlösen, die damit erzielt werden können, seine Forderungen für den Restkredit abzudecken. Die Hypothek sichert ihm hiebei das gesetzlich gedeckte Recht dazu zu. Der Schuldner geht diese Vereinbarung mit dem Gläubiger ein, da er in der Regel ansonsten keinen Kredit in der gewünschten Höhe erhalten kann, weil er nicht über die geforderte Bonität verfügt und dem Gläubiger das Risiko dabei zu groß ist, seinen Kreditbetrag, den er dem Schuldner geliehen hat, nicht mehr zurück zu erhalten. Duch die Eintragung der Hypothek im Grundbuch wird dieses Risiko allerdings frü den Gläubiger reduziert. Der Schuldner hat auf der anderen Seite durch die Eintragung der Hypothek wieder das Risiko, sein Grundstück zu verlieren, falls er einmal die Raten nicht mehr begleichen können sollte. Vor allem bei Hausbaukrediten, die über Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren abgeschlossen werden, ist dies sehr schwer vorherzusagen. Aber andererseits würde der ansonsten die Finanzierung nicht erhalten. Desshalb geht er dieses Wagnis ein und stimmt der Hypothek zu. Der Hypothekarkredit kann nicht nur für den Hausbau, sondern auch für die Finanzierung von Zu- und Umbauten, sowie Umschuldungen und Kreditzusammenlegungen in Anspruch genommen werden. Im Gegenzug zu seinem Wagnis erhält der Kunde dafür günstige Kredite, da eine Besicherung gegeben ist

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